Betriebsmodelle im Überblick
Für Mehrparteienhäuser haben sich zwei zentrale Modelle etabliert: Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV).
Beim Mieterstrommodell wird der erzeugte Solarstrom direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner verkauft. Der Betreiber übernimmt dabei auch die Rolle eines Energieversorgers und muss die Stromversorgung jederzeit sicherstellen. Dafür gibt es eine zusätzliche Vergütung, den Mieterstromzuschlag. „Das Modell lohnt sich wirtschaftlich vor allem bei Gebäuden mit vielen Wohneinheiten", so Mildenberger.
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist seit 2024 rechtlich geregelt und deutlich einfacher: Nur der lokal erzeugte Strom wird verteilt, der Rest kommt weiterhin vom bisherigen Stromanbieter. Die Aufteilung erfolgt statisch oder dynamisch nach Verbrauch. „Das Modell ist ideal für eher kleinere Gebäude, bei denen man schnell und ohne viel Bürokratie starten will”, führt Mildenberger aus.
Die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate bietet auf ihrer Website dazu aktuelle Broschüren zu den Modellen Mieterstrom und GGV und gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die wichtigsten Schritte zur Umsetzung
Die Einführung einer PV-Anlage im Mehrparteienhaus folgt typischerweise in mehreren Schritten.
Zunächst erfolgt eine technische und wirtschaftliche Prüfung (Dach, Netzanschluss, Verbrauch, Potenzial). Denn ohne fundierte Analyse ist keine verlässliche Wirtschaftlichkeitsberechnung möglich. Darauf folgt die Abstimmung innerhalb der Eigentümerstruktur sowie die Entscheidung für ein Betriebsmodell. Anschließend wird ein Konzept für Messung, Abrechnung und Betrieb entwickelt, inklusive möglicher Dienstleister.
Danach erfolgen Planung, Angebotseinholung und Förderprüfung, gefolgt von Genehmigungen und Netzbetreiberanmeldungen. Zum Schluss geht es um die Installation, Inbetriebnahme sowie Betrieb und Monitoring.
PV für Eigentümergemeinschaften (WEGs)
Für WEGs ist vor allem die gemeinsame Entscheidungsfindung zentral. Wirtschaftlicher Nutzen und Transparenz für die teilnehmenden Parteien spielen eine große Rolle. Die GGV reduziert den Aufwand der Melde- und Abrechnungspflichten und ermöglicht die unbürokratische Teilnahme der Bewohnerinnen und Bewohner. Grundsätzlich gilt: Je mehr Wohneinheiten beteiligt sind und je höher der Eigenverbrauch, desto wirtschaftlicher wird das Projekt.
Perspektiven für Mieterinnen und Mieter
Für Bewohnerinnen und Bewohner bedeutet PV oft geringere Stromkosten, da die Netzentgelte, die Stromsteuer und weitere Abgaben entfallen. Außerdem werden sie Teil einer nachhaltigen Energiewende. Beim GGV-Modell bleibt der Stromanbieter frei wählbar, da nur ein Teil des Stroms lokal erzeugt wird. Es entstehen meist zwei Verträge: für PV-Strom und Reststrom. Die Teilnahme ist freiwillig.
Plant der Vermieter keine PV-Anlage auf dem Gebäudedach, so können Mieterinnen und Mieter möglicherweise auf ein Balkonkraftwerk ausweichen. Seit 2024 besteht ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks mit maximal 800 Watt Wechselrichterleistung, sofern keine triftigen Gründe wie Denkmalschutz oder statische Probleme dagegensprechen. Über die Art der Montage können Vermieterinnen und Vermieter mitbestimmen.
PV als attraktive Option für Wohnungsunternehmen
Wohnungsunternehmen, die PV-Anlagen auf den Dächern ihrer Immobilien installieren, profitieren von zusätzlichen Einnahmen, höherem Immobilienwert und besserer Klimabilanz. Mieterstrom bietet höhere Erlöse, ist aber komplexer. Die GGV ist einfacher umzusetzen und eignet sich gut für eine Umsetzung der Abrechnung in Eigenregie ohne Dienstleister.
Von der Theorie in die Praxis
PV auf Mehrfamilienhäusern ist ein zentraler Baustein der Energiewende, aber mit organisatorischen und technischen Anforderungen verbunden. Mit der GGV steht ein Modell zur Verfügung, das insbesondere für kleinere Eigentümergemeinschaften neue Möglichkeiten schafft.
„Wenn die Umsetzung einfach und wirtschaftlich ist, wird Photovoltaik im Mehrfamilienhaus zum neuen Normal“, so die Einschätzung von Christian Mildenberger. „Entscheidend für die Akzeptanz ist der Nutzen für alle Beteiligten. Jetzt gilt es, die Modelle bekannt zu machen und in die Umsetzung zu kommen.” Mehr Infos, Termine und Ansprechpersonen zum Thema gibt es unter www.energy4climate.nrw.







