Windenergie für die Kommunen im Rheinischen Revier

Die Windenergie ist der leistungsstärkste Energieerzeuger in Deutschland und für das Erreichen der Klimaneutralität unverzichtbar. Durch technische Weiterentwicklungen, insbesondere höhere Nabenhöhen und größere Rotoren, hat sich die Leistungsfähigkeit von Windenergieanlagen in den vergangenen Jahren deutlich erhöht.

Windenergie ist erneuerbar und unerschöpflich. Windenergieanlagen erzeugen Strom ohne CO₂‑Emissionen und diesen somit dem Klimaschutz, so ersetzt jede erzeugte Kilowattstunde fossile Energiequellen. Der Flächenverbrauch von Windenergieanlagen ist gering, denn die Flächen unter den Anlagen können weiterhin für die Landwirtschaft genutzt werden.

Insbesondere leistungsstarke Windenergieanlagen können den künftig hohen Strombedarf im Rheinischen Revier decken und eröffnen der Region eine erhebliche Entwicklungschance.

PtJ

Windenergie und finanzielle Teilhabe

Neben dem ökologischen Mehrwert bieten Windparks für Kommunen eine Möglichkeit zur finanziellen Teilhabe und zur dauerhaften regionalen Wertschöpfung. 

Das Bürgerbeteiligungsgesetz in Nordrhein-Westfalen verpflichtet Betreiber zur finanziellen Teilhabe der Kommunen, in der Regel durch eine direkte Zahlung einer Abgabe in Höhe von 0,2 ct/kWh. 

Über eine Laufzeit von 20 Jahren lassen sich so mehrere hunderttausend Euro generieren, die den Kommunen zusätzliche finanzielle Handlungsspielräume eröffnen. Darüber hinaus können weitere Einnahmen aus der Gewerbesteuer entstehen.

 

“Der Ausbau der Windenergie eröffnet dem Rheinischen Revier die Chance, auch in Zukunft Energieregion zu sein und als Impulsgeber für innovative Ansätze voranzugehen.”
 

Fachreferent Windenergie Patrick Kloß

Bürgerenergie Hemmerden e.V.

Bürgerbeteiligung bei Windenergie

Gleichzeitig sieht das Bürgerenergiegesetz auch eine Beteiligung der Bürgerschaft vor, sodass Anwohnerinnen und Anwohner durch ihre Nähe zum Windpark unmittelbar finanziell profitieren können. 

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Errichtung eines Windparks durch eine Bürgerenergiegenossenschaft: In diesem Fall werden die Anwohner selbst zu Betreibern, und die Wertschöpfung verbleibt vollständig innerhalb der Kommune.

Beispiele zur kommunalen Windenergieberatung:

  • Vermittlung von Fachwissen zu Rahmenbedingungen und Planung und Genehmigung (z.B. Positivplanung)
  • Finanzielle Teilhabe: Aufzeigen von Beteiligungsoptionen bei Erneuerbare-Energien-Projekten
  • Informationen zum Bürgerenergiegesetz
  • Unterstützung bei der Identifikation geeigneter Flächen für den Ausbau Erneuerbarer Energien
  • Möglichkeiten der informellen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Akzeptanzschaffung
  • Fachliche und konzeptionelle Unterstützung bei der Planung von Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger

Wissenswertes zum Ausbau von Windenergie

Die Steuerung des Ausbaus der Windenergie erfolgt durch die Ausweisung von Windenergiebereichen, die im Regionalplan festgelegt werden. 

Darüber hinaus haben Kommunen die Möglichkeit, den Ausbau gezielt zu steuern und weitere Flächen auszuweisen, durch eine sogenannte Positivplanung

Damit eröffnen sich den Kommunen weitere Möglichkeiten zur individuellen Steuerung der Windenergie innerhalb ihres Hoheitsgebiets.

 Sprechen Sie gerne jederzeit unseren Referenten Patrick Kloß an!

Patrick KloßReferent Windenergie