
FAQ zu den Förderprogrammen des Gigawattpaktes
Mit den Förderprogrammen im Gigawattpakt können Kommunen, Kreise, Städteregionen und Zweckverbände eine Förderung für PV-Anlagen inklusive Batteriespeicher für kommunale Gebietskörperschaften erhalten. Hier finden Sie Antworten zu allgemeinen Themen, zu den Fördergegenständen „Planungsleistungen“ und „Errichtung der Anlage“, zur Kostendarstellung sowie zu weiteren Fragestellungen.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei der Kommunalen Kompetenz- und Beratungsstelle zum Gigawattpakt (Herr Hausemann und Herr Theyhsen). Wir unterstützen Sie gerne bei der individuellen Antragserstellung.
1. Welche Anlagen und was kann gefördert werden?
Mit den Förderbausteinen des Landes Nordrhein-Westfalen können je nach Kommune bis zu 97,5 % der Investitionen in Planung und Installation von PV-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden in Kombination mit Batteriespeichern gefördert werden.
Dazu zählen auch vorbereitende Planungsleistungen durch einen externen Dienstleister wie eine Potenzialanalysen, technische Machbarkeitsprüfungen, Ausschreibungen und Vergaben.
2. Wie hoch ist die maximale Fördersumme?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Fördersatzerlass zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen vom 05.05.2025. Die maximale Fördersumme beträgt 350.000 Euro pro System bzw. Gebäude. Zusätzlich werden Planungskosten mit bis zu 35.000 Euro gefördert.
3. Welche Bedingungen sind an die Nutzung der Förderung verbunden?
Um das Förderprogramm in Anspruch nehmen zu können, müssen geförderte Anlagen eine Eigenverbrauchsquote von 80 % erreichen. Zusätzlich dürfen die Gebäude nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts genutzt werden.
4. Wie kann die Eigenverbrauchsquote von 80 % erreicht werden?
Hierzu wurde von der Kommunalen Kompetenz- und Beratungsstelle ein Leitfaden veröffentlicht, der Lösungsansätze zur Erfüllung der Eigenverbrauchsquote aufzeigt. Das Thema ist jedoch je nach Gebäude und Nutzung sehr individuell und muss daher im Einzelfall betrachtet werden.
5. Können Förderanträge durch externe Dienstleister eingereicht werden?
Die Förderanträge können zwar durch externe Dienstleister vorbereitet werden, eingereicht werden müssen sie jedoch durch die Kommune als Vorhabenträger.
6. Können die beiden Förderanträge Planungsleistungen und Errichtung der Anlage in einem Antrag zusammengefasst werden?
Ist die Phase der Planung bereits abgeschlossen, kann diese im Förderantrag Errichtung der Anlage mit eingereicht werden. Diese gemeinsame Antragsstellung beschleunigt in der Regel den Prozess der Antragsstellung bzw. Bewilligung. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich, dass die Kommune in der Lage ist für die Planungsleistung finanziell in Vorleistung zu gehen.
7. Kann eine bereits bestehende PV-Anlagen mit einem Speicher durch Inanspruchnahme des Förderprogramms nachgerüstet werden?
Nein, eine reine Nachrüstung von Speichern ist durch das Förderprogramm nicht abgedeckt und somit nicht möglich. Batteriespeicher und PV-Anlagen können nur in Kombination gefördert werden.
8. Welches Planungsstadium ist für welchen Antrag erforderlich?
Antrag auf Planungsleistungen: Wird die reine Planungsleistung beantragt, muss die Grundlagenermittlung stattgefunden haben.
Zusammenfassung von Planungsleistung und Anlagenerrichtung – Antrag zur Errichtung der Anlage: Hat die Kommune bereits die Planung abgeschlossen (ohne sich diese fördern zu lassen) und somit vorfinanziert, können die Planungskosten auch nachträglich noch gefördert werden. Bedingung dabei ist jedoch, dass noch kein Unternehmen mit der Ausführung beauftragt wurde.
9. Die Kommune hat bereits mit Ihren Planungen für die PV-Dachanlage begonnen, aber noch keinen Antrag auf Förderung gestellt. Es wurden noch keine Aufträge zur Umsetzung der Maßnahme vergeben. Was zählt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn?
Gem. 5.3 der RL gilt die Beauftragung von vorhabenbezogenen Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) grundsätzlich nicht als Beginn des Vorhabens. Somit stellen die Durchführung der Planungsleistungen bis LP 6 keinen vorzeitigen Maßnahmenbeginn dar. Kommunen dürfen also dabei in Vorleistung gehen und die für die Planungen angefallenen Kosten im Bauantrag mit beantragen und refinanzieren lassen. Ein Hinweis im Antrag, dass die Planungen bereits abgeschlossen sind und im Bauantrag auch eine Refinanzierung dieser Ausgaben beantragt wird ist in der Antragstellung notwendig. Dieser Hinweis sollte in Textform im Antrag mit eingefügt werden.
10. Werden alle Leistungsphasen nach HOAI im Rahmen des Förderprogramms gefördert?
Die Förderung gilt bis einschließlich zur Leistungsphase (LP) 8 nach HOAI und endet damit nach der Fertigstellung der Anlage. Eine anschließende technische und organisatorische Betreuung der Anlage während der Gewährleistungszeit sind nicht Bestandteile der Förderung.
11. Muss eine Rechtsmittelverzichtserklärung bei der Antragsstellung zur Errichtung der Anlage mit eingereicht werden?
Bei der Antragstellung ist eine Rechtsmittelverzichtserklärung nicht erforderlich. Eine entsprechende Vorlage dafür wird zusammen mit dem Genehmigungsbescheid versendet.
Grundsätzlich ist die Nutzung der Vorlage rechtlich nicht zwingend notwendig. Sofern innerhalb der Rechtsbehelfsfrist ein Mittelabruf erfolgen soll, muss eine Rechtsmittelverzichtserklärung jedoch vorliegen, da Auszahlungen erst vorgenommen werden können, wenn der Bescheid bestandskräftig ist.
12. Kann ein Rahmenvertrag zur Errichtung von geförderten Dach-PV Anlagen geschlossen werden?
Ja, zum Beispiel mit lokalen Stadtwerken für Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften. Das Unternehmen muss sich als Fachunternehmer ausweisen können.
Die Förderung der PV-Anlagen muss jedoch weiterhin einzeln und von der Kommune gestellt werden. Zusätzlich darf vor dem Erhalt des Förderbescheides kein Kaufvertrag mit dem Auftragnehmer abgeschlossen sein.
13. Wie lang ist die Frist nach Erhalt des Förderbescheids, um die Maßnahme umzusetzen? Wann muss die letzte Rechnung eingereicht werden?
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Vor Bewilligung der Maßnahme wird beim Antragssteller erfragt, für wann der Mittelabfluss vorgesehen ist, also wann die Maßnahme voraussichtlich abgeschlossen ist.
In der Vergangenheit sind Durchführungszeiträume von einigen Monaten oder auch einem Jahr, in Ausnahmefällen sogar länger, vorgekommen.
14. Wie differenziert muss die Kostenplanung im Projektantrag sein?
Die Kostenplanung muss so detailliert dargestellt werden, dass die einzelnen Kostenpositionen den jeweiligen Leistungsphasen zugeordnet werden können.
15. Können im Förderantrag für die Planungsleistung zur Errichtung der Anlage die Bruttobeträge angegeben werden?
Da für die Planungsleistungen Umsatzsteuer anfällt, ist diese über das Förderprogramm förderfähig. Somit werden für den Planungsteil die Bruttokosten berücksichtigt. Da für den Bau einer PV-Anlage keine Umsatzsteuer anfällt werden für Bau und Errichtung der Anlage die Nettokosten berücksichtig. Ist die Planungsleistung bereits erbracht und wird erst im Förderantrag Errichtung der PV-Anlage die Planungsleistung mit beantragt (wie es der Optimalfall ist), wird dies entsprechend berücksichtigt.
16. Welche Summe wird gezahlt, wenn die Angebotspreise die tatsächlichen Kosten übersteigen?
Bei der Zuwendung handelt es sich um eine Förderung in Höhe des Förderhöchstbetrages. Eine Möglichkeit auf eine Nachförderung ist daher ausgeschlossen. Daher sollten bereits zur Antragsstellung zuverlässige und belastbare Angebote vorgelegt werden, sodass die beantragte Fördersumme möglichst konkret ist.
17. Muss ein Nachweis zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung erbracht werden?
Ja, es muss ein Nachweis zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung erbracht werden. Der Fördermittelgeber fordert diesen durch Mitgabe einer ausgefüllten Vorlage ein, bevor der Antrag bewilligt wird. Die Kommune muss die Mittel im eigenen Haushalt vermerken und erklärt mit der Unterschrift der Vorlage, dass die Erbringung des Eigenanteils gesichert ist.
18. Werden Kosten zur Ertüchtigung von Zählerschränken (Netzanschluss oder Unterverteilung) durch das Förderprogramm abgedeckt?
Nein, die Kosten zur Ertüchtigung von Zählerschränken, genau wie eine Sanierung bzw. ein Ausbau des Daches um PV-Anlagen zu ermöglichen, sind nicht förderfähig und werden dementsprechend nicht als Kosten anerkannt.
19. Ist eine Dachbegrünung über den GWP förderfähig?
Nein, eine Dachbegrünung ist nicht förderfähig.
20. Darf ein Gebäude mit einer geförderten PV-Anlage verkauft werden?
Die geförderte Maßnahme muss über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung, zweckentsprechend genutzt werden und darf über diese Zeit nicht zweckentfremdet oder z.B. verkauft werden.
21. Ist die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) förderfähig, wenn die aktuellen technischen Voraussetzungen nicht ausreichen um eine PV-Anlage einzubinden?
Eine Erneuerung der NSHV ist nicht förderfähig. Die Kosten zur Erneuerung/Sanierung werden nicht über das Förderprogramm Gigawattpakt abgedeckt.


